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Fachwort
Deutschgewerbsmäßig Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: gewerbsmäßig
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 701. 1 Ein Gastwirt , der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt , hat den Schaden zu ersetzen , der durch den Verlust , die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen entsteht , die ein im Betrieb dieses Gewerbes aufgenommener Gast eingebracht hat .