Fachwort |
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Deutsch | gewerblichen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | gew|erb|lic|hen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| 13#herausge |
| 13#herauszi |
| youth |
| würbet |
| zackt |
| würbet |
| youth |
| würdet |
| zackt |
| würbet |
| zackt |
| würbet |
| Aal |
| Aal |
| Aal |
| zahlt |
| îles |
| zahlt |
| youth |
| youth |
| youth |
| würbet |
| 6#ziehet |
| würbet |
| übel |
| übel |
| übel |
| 5#z?gen |
| 5#z?get |
| 5#z?gen |
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| BGB 13 Verbraucher ist jede natürliche Person , die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt , der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann . |
| BGB 14. 1 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt . |
| BGB 98 Dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache sind zu dienen bestimmt : 1. bei einem Gebäude , das für einen gewerblichen Betrieb dauernd eingerichtet ist , insbesondere bei einer Mühle , einer Schmiede , einem Brauhaus , einer Fabrik , die zu dem Betrieb bestimmten Maschinen und sonstigen Gerätschaften , 2. bei einem Landgut das zum Wirtschaftsbetrieb bestimmte Gerät und Vieh , die landwirtschaftlichen Erzeugnisse , soweit sie zur Fortführung der Wirtschaft bis zu der Zeit erforderlich sind , zu welcher gleiche oder ähnliche Erzeugnisse voraussichtlich gewonnen werden , sowie der vorhandene , auf dem Gut gewonnene Dünger . |
| BGB 270. 3 Erhöhen sich infolge einer nach der Entstehung des Schuldverhältnisses eintretenden Änderung des Wohnsitzes oder der gewerblichen Niederlassung des Gläubigers die Kosten oder die Gefahr der Übermittelung , so hat der Gläubiger im ersteren Falle die Mehrkosten , im letzteren Falle die Gefahr zu tragen . |
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