| Fachwort | 
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  | Deutsch | gesetzlichen   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | ges|etzl|ichen  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 2241 Die wohlhabenderen Nationen sind verpflichtet , so weit es ihnen irgend möglich ist , Ausländer aufzunehmen , die auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeiten sind , die sie in ihrem Herkunftsland nicht finden können . Die öffentlichen Autoritäten sollen für die Achtung des Naturrechts sorgen , das den Gast unter den Schutz derer stellt , die ihn aufnehmen . Die politischen Autoritäten dürfen im Hinblick auf das Gemeinwohl , für das sie verantwortlich sind , die Ausübung des Einwanderungsrechtes verschiedenen gesetzlichen Bedingungen unterstellen und verlangen , daß die Einwanderer ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gastland nachkommen . Der Einwanderer ist verpflichtet , das materielle und geistige Erbe seines Gastlandes dankbar zu achten , dessen Gesetzen zu gehorchen und die Lasten mit zu tragen .   | 
 | BGB 8. 1 Wer geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist , kann ohne den Willen seines gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz weder begründen noch aufheben .   | 
 | BGB 26. 1 Der Verein muss einen Vorstand haben . Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich ; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters . Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden .   | 
 | § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters   | 
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