kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
gelegentlich
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
gelegentlich
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 651k. 6 Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht , wenn 1. der Reiseveranstalter nur gelegentlich und außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet , 2. die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert , keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt , 3. der Reiseveranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist , über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist .