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Fachwort
Deutschfünfjährigen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: fünfjährigen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1854. 2 Der Vormund hat in einem solchen Falle nach dem Ablauf von je zwei Jahren eine Übersicht über den Bestand des seiner Verwaltung unterliegenden Vermögens dem Familiengericht einzureichen . Das Familiengericht kann anordnen , dass die Übersicht in längeren , höchstens fünfjährigen Zwischenräumen einzureichen ist .