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Fachwort
Deutschfristgerecht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: frist|ge|re|cht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 355. 1 Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt , so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden , wenn er sie fristgerecht widerrufen hat . Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären ; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung .