kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutscherwerbstätig Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: erwerbstätig
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1356. 2 Beide Ehegatten sind berechtigt , erwerbstätig zu sein . Bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben sie auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen .