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Fachwort
Deutscherschienenen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ersc|hiene|nen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 33. 1 Zu einem Beschluss , der eine Änderung der Satzung enthält , ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich . Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich ; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen .