kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutscherbringenden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: erbringenden
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 651e. 3 Wird der Vertrag gekündigt , so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis . Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs . 3 zu bemessende Entschädigung verlangen . Dies gilt nicht , soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrags für den Reisenden kein Interesse haben .