kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschentschädigen Grundwort schädigen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: ent|schä|di|gen
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Tätigkeit Person Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortBGB 251. 1 Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist , hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen .
BGB 251. 2 Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen , wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist . Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen sind nicht bereits dann unverhältnismäßig , wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen .
BGB 912. 2 Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen . Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend .
BGB 917. 2 Die Nachbarn , über deren Grundstücke der Notweg führt , sind durch eine Geldrente zu entschädigen . Die Vorschriften des § 912 Abs . 2 Satz 2 und der §§ 913 , 914 , 916 finden entsprechende Anwendung .