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Fachwort
Deutscheingewilligt Grundwort einwilligen
Fachbebietfehlt Trennung: ein|gewil|ligt
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
BGB 1366. 2 Bis zur Genehmigung kann der Dritte den Vertrag widerrufen . Hat er gewusst , dass der Mann oder die Frau verheiratet ist , so kann er nur widerrufen , wenn der Mann oder die Frau wahrheitswidrig behauptet hat , der andere Ehegatte habe eingewilligt ; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen , wenn ihm beim Abschluss des Vertrags bekannt war , dass der andere Ehegatte nicht eingewilligt hatte .
BGB 1427. 2 Einen Vertrag kann der Dritte bis zur Genehmigung widerrufen . Hat er gewusst , dass der Ehegatte in Gütergemeinschaft lebt , so kann er nur widerrufen , wenn dieser wahrheitswidrig behauptet hat , der andere Ehegatte habe eingewilligt ; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen , wenn ihm beim Abschluss des Vertrags bekannt war , dass der andere Ehegatte nicht eingewilligt hatte .
BGB 1431. 1 Hat der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , darin eingewilligt , dass der andere Ehegatte selbständig ein Erwerbsgeschäft betreibt , so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten nicht erforderlich , die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt . Einseitige Rechtsgeschäfte , die sich auf das Erwerbsgeschäft beziehen , sind dem Ehegatten gegenüber vorzunehmen , der das Erwerbsgeschäft betreibt .
BGB 1453. 2 Einen Vertrag kann der Dritte bis zur Genehmigung widerrufen . Hat er gewusst , dass der Ehegatte in Gütergemeinschaft lebt , so kann er nur widerrufen , wenn dieser wahrheitswidrig behauptet hat , der andere Ehegatte habe eingewilligt ; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen , wenn ihm beim Abschluss des Vertrags bekannt war , dass der andere Ehegatte nicht eingewilligt hatte .