| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | bundeseigene | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | bundeseigene | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | GG 86 Führt der Bund die Gesetze durch bundeseigene Verwaltung oder durch bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechtes aus , so erläßt die Bundesregierung , soweit nicht das Gesetz Besonderes vorschreibt , die allgemeinen Verwaltungsvorschriften . Sie regelt , soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt , die Einrichtung der Behörden . | 
|  | GG 87. 3 Außerdem können für Angelegenheiten , für die dem Bunde die Gesetzgebung zusteht , selbständige Bundesoberbehörden und neue bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes durch Bundesgesetz errichtet werden . Erwachsen dem Bunde auf Gebieten , für die ihm die Gesetzgebung zusteht , neue Aufgaben , so können bei dringendem Bedarf bundeseigene Mittel - und Unterbehörden mit Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages errichtet werden . | 
|  | GG 90. 3 Auf Antrag eines Landes kann der Bund Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs , soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen , in bundeseigene Verwaltung übernehmen . | 
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