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Fachwort
Deutschbestimmbaren Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: best|im|mba|ren
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 115. 1 Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften , Garantien oder sonstigen Gewährleistungen , die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können , bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz .