kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschberichtigten Grundwort berichtigen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: berich|tig|ten
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Gedanken Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
BGB 1100 Der neue Eigentümer kann , wenn er der Käufer oder ein Rechtsnachfolger des Käufers ist , die Zustimmung zur Eintragung des Berechtigten als Eigentümer und die Herausgabe des Grundstücks verweigern , bis ihm der zwischen dem Verpflichteten und dem Käufer vereinbarte Kaufpreis , soweit er berichtigt ist , erstattet wird . Erlangt der Berechtigte die Eintragung als Eigentümer , so kann der bisherige Eigentümer von ihm die Erstattung des berichtigten Kaufpreises gegen Herausgabe des Grundstücks fordern .
BGB 1102 Verliert der Käufer oder sein Rechtsnachfolger infolge der Geltendmachung des Vorkaufsrechts das Eigentum , so wird der Käufer , soweit der von ihm geschuldete Kaufpreis noch nicht berichtigt ist , von seiner Verpflichtung frei ; den berichtigten Kaufpreis kann er nicht zurückfordern .