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Fachbebiet
Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik
Trennung:
begün|sti|gten
Inhalt
Kultur -> Begegnung Person -> Gedanken
Status:
Beziehung
Worttyp
fehlt
Konjugation
BGB 1179a. 1 Der Gläubiger einer Hypothek kann von dem Eigentümer verlangen , dass dieser eine vorrangige oder gleichrangige Hypothek löschen lässt , wenn sie im Zeitpunkt der Eintragung der Hypothek des Gläubigers mit dem Eigentum in einer Person vereinigt ist oder eine solche Vereinigung später eintritt . Ist das Eigentum nach der Eintragung der nach Satz 1 begünstigten Hypothek durch Sondernachfolge auf einen anderen übergegangen , so ist jeder Eigentümer wegen der zur Zeit seines Eigentums bestehenden Vereinigungen zur Löschung verpflichtet . Der Löschungsanspruch ist in gleicher Weise gesichert , als wenn zu seiner Sicherung gleichzeitig mit der begünstigten Hypothek eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen worden wäre .
BGB 1179a. 3 Liegen bei der begünstigten Hypothek die Voraussetzungen des § 1163 vor , ohne dass das Recht für den Eigentümer oder seinen Rechtsnachfolger im Grundbuch eingetragen ist , so besteht der Löschungsanspruch für den eingetragenen Gläubiger oder seinen Rechtsnachfolger .