| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | begleitenden | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | be|gleiten|den | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1756 Somit ist es falsch , bei der Beurteilung des sittlichen Charakters der menschlichen Handlungen einzig die ihr zugrunde liegende Absicht oder die sie begleitenden Umstände ( wie Milieu , gesellschaftlicher Druck , Zwang oder Notwendigkeit zu handeln ) zu beachten . Es gibt Handlungen , die wegen ihres Objekts in schwerwiegender Weise , unabhängig von den Umständen und den Absichten , aus sich und in sich schlecht sind , z . B . Gotteslästerung und Meineid , Mord und Ehebruch . Es ist nicht erlaubt , etwas Schlechtes zu tun , damit etwas Gutes daraus entsteht . | 
|  | BGB 310. 3 Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ( Verbraucherverträge ) finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit folgenden Maßgaben Anwendung : 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als vom Unternehmer gestellt , es sei denn , dass sie durch den Verbraucher in den Vertrag eingeführt wurden ; 2. § 305c Abs . 2 und die §§ 306 und 307 bis 309 dieses Gesetzes sowie Artikel 46b des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche finden auf vorformulierte Vertragsbedingungen auch dann Anwendung , wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und soweit der Verbraucher auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte ; 3. bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs . 1 und 2 sind auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen . | 
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