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Fachwort
Deutschausgeglichen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ausge|glic|hen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1904 Es ist besser , wenn jede Macht von anderen Mächten und anderen Kompetenzbereichen ausgeglichen wird , die sie in ihren rechten Grenzen halten . Das ist das Prinzip des ‚Rechtsstaates‘ , in dem das Gesetz und nicht die Willkür der Menschen herrscht ( CA 44 ) .
BGB 526 Soweit infolge eines Mangels im Recht oder eines Mangels der verschenkten Sache der Wert der Zuwendung die Höhe der zur Vollziehung der Auflage erforderlichen Aufwendungen nicht erreicht , ist der Beschenkte berechtigt , die Vollziehung der Auflage zu verweigern , bis der durch den Mangel entstandene Fehlbetrag ausgeglichen wird . Vollzieht der Beschenkte die Auflage ohne Kenntnis des Mangels , so kann er von dem Schenker Ersatz der durch die Vollziehung verursachten Aufwendungen insoweit verlangen , als sie infolge des Mangels den Wert der Zuwendung übersteigen .
BGB 1363. 2 Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten ; dies gilt auch für Vermögen , das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt . Der Zugewinn , den die Ehegatten in der Ehe erzielen , wird jedoch ausgeglichen , wenn die Zugewinngemeinschaft endet .
BGB 1372 Wird der Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet , so wird der Zugewinn nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1390 ausgeglichen .