| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | aufgerechnet | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | aufgerechnet | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 215 Die Verjährung schließt die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht aus , wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war , in dem erstmals aufgerechnet oder die Leistung verweigert werden konnte . | 
|  | BGB 390 Eine Forderung , der eine Einrede entgegensteht , kann nicht aufgerechnet werden . | 
|  | BGB 394 Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist , findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt . Gegen die aus Kranken - , Hilfs - oder Sterbekassen , insbesondere aus Knappschaftskassen und Kassen der Knappschaftsvereine , zu beziehenden Hebungen können jedoch geschuldete Beiträge aufgerechnet werden . | 
|  | BGB 396. 1 Hat der eine oder der andere Teil mehrere zur Aufrechnung geeignete Forderungen , so kann der aufrechnende Teil die Forderungen bestimmen , die gegeneinander aufgerechnet werden sollen . Wird die Aufrechnung ohne eine solche Bestimmung erklärt oder widerspricht der andere Teil unverzüglich , so findet die Vorschrift des § 366 Abs . 2 entsprechende Anwendung . | 
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