kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschangemessenes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: angemessenes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 239. 1 Ein Bürge ist tauglich , wenn er ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen besitzt und seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat .
BGB 2057a. 2 Eine Ausgleichung kann nicht verlangt werden , wenn für die Leistungen ein angemessenes Entgelt gewährt oder vereinbart worden ist oder soweit dem Abkömmling wegen seiner Leistungen ein Anspruch aus anderem Rechtsgrund zusteht . Der Ausgleichungspflicht steht es nicht entgegen , wenn die Leistungen nach den §§ 1619 , 1620 erbracht worden sind .