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Fachwort
Deutschabgetretenen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ab|get|ret|enen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 401. 1 Mit der abgetretenen Forderung gehen die Hypotheken , Schiffshypotheken oder Pfandrechte , die für sie bestehen , sowie die Rechte aus einer für sie bestellten Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über .
BGB 986. 2 Der Besitzer einer Sache , die nach § 931 durch Abtretung des Anspruchs auf Herausgabe veräußert worden ist , kann dem neuen Eigentümer die Einwendungen entgegensetzen , welche ihm gegen den abgetretenen Anspruch zustehen .