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Fachwort
DeutschZahlungstags Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zahlungstags
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1170. 1 Ist der Gläubiger unbekannt , so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden , wenn seit der letzten sich auf die Hypothek beziehenden Eintragung in das Grundbuch zehn Jahre verstrichen sind und das Recht des Gläubigers nicht innerhalb dieser Frist von dem Eigentümer in einer nach § 212 Abs . 1 Nr . 1 zum Neubeginn der Verjährung geeigneten Weise anerkannt worden ist . Besteht für die Forderung eine nach dem Kalender bestimmte Zahlungszeit , so beginnt die Frist nicht vor dem Ablauf des Zahlungstags .