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Fachwort
DeutschZahlungsorts Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zahlungsorts
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1119. 2 Zu einer Änderung der Zahlungszeit und des Zahlungsorts ist die Zustimmung dieser Berechtigten gleichfalls nicht erforderlich .
BGB 1177. 1 Vereinigt sich die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person , ohne dass dem Eigentümer auch die Forderung zusteht , so verwandelt sich die Hypothek in eine Grundschuld . In Ansehung der Verzinslichkeit , des Zinssatzes , der Zahlungszeit , der Kündigung und des Zahlungsorts bleiben die für die Forderung getroffenen Bestimmungen maßgebend .