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Fachwort
DeutschWohngebäudes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wohngebäudes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 481. 2 Das Recht kann auch darin bestehen , die Nutzung eines Wohngebäudes jeweils aus einem Bestand von Wohngebäuden zu wählen .
BGB 481. 3 Einem Wohngebäude steht ein Teil eines Wohngebäudes gleich .
BGB 482. 2 Der in Absatz 1 bezeichnete Prospekt muss eine allgemeine Beschreibung des Wohngebäudes oder des Bestandes von Wohngebäuden sowie die in der Rechtsverordnung nach Artikel 242 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Angaben enthalten .