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Fachwort
DeutschWiderspruchs Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Widerspruchs
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 568. 2 Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit , die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen .
§ 574b Form und Frist des Widerspruchs
BGB 574b. 1 Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären . Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen .
BGB 574b. 2 Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen , wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat . Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen , so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären .