kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschVorbesitzers Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vorbesitzers
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 999. 1 Der Besitzer kann für die Verwendungen eines Vorbesitzers , dessen Rechtsnachfolger er geworden ist , in demselben Umfang Ersatz verlangen , in welchem ihn der Vorbesitzer fordern könnte , wenn er die Sache herauszugeben hätte .