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Verweigerung
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Ver|wei|geru|ng
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Die Verweigerung eines Zeichens
Kte 2089 Unglaube besteht in der Mißachtung der geoffenbarten Wahrheit oder in der willentlichen Weigerung , ihr zuzustimmen . Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer mit göttlichem und katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit ; Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen ; Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche ( [ link ] CIC , can . 751 ) .
BGB 108. 2 Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf , so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen ; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam . Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden ; wird sie nicht erklärt , so gilt sie als verweigert .
BGB 177. 2 Fordert der andere Teil den Vertretenen zur Erklärung über die Genehmigung auf , so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen ; eine vor der Aufforderung dem Vertreter gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam . Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden ; wird sie nicht erklärt , so gilt sie als verweigert .
BGB 182. 1 Hängt die Wirksamkeit eines Vertrags oder eines einseitigen Rechtsgeschäfts , das einem anderen gegenüber vorzunehmen ist , von der Zustimmung eines Dritten ab , so kann die Erteilung sowie die Verweigerung der Zustimmung sowohl dem einen als dem anderen Teil gegenüber erklärt werden .