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Fachwort
DeutschVerpflichtet Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ver|pfl|ich|tet
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Vergewaltigung
BGB 311c Verpflichtet sich jemand zur Veräußerung oder Belastung einer Sache , so erstreckt sich diese Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör der Sache .
BGB 329 Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils , ohne die Schuld zu übernehmen , so ist im Zweifel nicht anzunehmen , dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll , die Befriedigung von ihm zu fordern .
BGB 1179 Verpflichtet sich der Eigentümer einem anderen gegenüber , die Hypothek löschen zu lassen , wenn sie sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt , so kann zur Sicherung des Anspruchs auf Löschung eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden , wenn demjenigen , zu dessen Gunsten die Eintragung vorgenommen werden soll , 1. ein anderes gleichrangiges oder nachrangiges Recht als eine Hypothek , Grundschuld oder Rentenschuld am Grundstück zusteht oder 2. ein Anspruch auf Einräumung eines solchen anderen Rechts oder auf Übertragung des Eigentums am Grundstück zusteht ; der Anspruch kann auch ein künftiger oder bedingter sein .
Dtn 32,46 sagte er zu ihnen : Schenkt allen Bestimmungen eure Beachtung . Heute beschwöre ich euch : Verpflichtet eure Kinder , dass auch sie auf alle Bestimmungen dieser Weisung achten und sie halten .