kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschVerordnungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verordnungen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 310. 2 Die §§ 308 und 309 finden keine Anwendung auf Verträge der Elektrizitäts - , Gas - , Fernwärme - und Wasserversorgungsunternehmen über die Versorgung von Sonderabnehmern mit elektrischer Energie , Gas , Fernwärme und Wasser aus dem Versorgungsnetz , soweit die Versorgungsbedingungen nicht zum Nachteil der Abnehmer von Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit elektrischer Energie , Gas , Fernwärme und Wasser abweichen . Satz 1 gilt entsprechend für Verträge über die Entsorgung von Abwasser .
GG 119 In Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen , insbesondere zu ihrer Verteilung auf die Länder , kann bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen . Für besondere Fälle kann dabei die Bundesregierung ermächtigt werden , Einzelweisungen zu erteilen . Die Weisungen sind außer bei Gefahr im Verzuge an die obersten Landesbehörden zu richten .