kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Verlöbnisses
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Verlöbnisses
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 1301 Unterbleibt die Eheschließung , so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen , was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat , nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern . Im Zweifel ist anzunehmen , dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll , wenn das Verlöbnis durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst wird .
BGB 1302 Die Verjährungsfrist der in den §§ 1298 bis 1301 bestimmten Ansprüche beginnt mit der Auflösung des Verlöbnisses .