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Fachwort
DeutschUnternehmung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Unte|rn|ehm|ung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2429 Jeder hat das Recht auf wirtschaftliche Unternehmung ; jeder darf und soll seine Talente nutzen , um zu einem Wohlstand beizutragen , der allen zugute kommt , und um die gerechten Früchte seiner Mühe zu ernten . Er soll darauf bedacht sein , sich dabei an die Regelungen zu halten , die rechtmäßigen Autoritäten zugunsten des Gemeinwohls erlassen haben [ Vgl . CA 32 ; 34 ] .