kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschTeilbeträgen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Teilbeträgen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 591. 3 Das Landwirtschaftsgericht kann auf Antrag auch über den Mehrwert Bestimmungen treffen und ihn festsetzen . Es kann bestimmen , dass der Verpächter den Mehrwert nur in Teilbeträgen zu ersetzen hat , und kann Bedingungen für die Bewilligung solcher Teilzahlungen festsetzen . Ist dem Verpächter ein Ersatz des Mehrwerts bei Beendigung des Pachtverhältnisses auch in Teilbeträgen nicht zuzumuten , so kann der Pächter nur verlangen , dass das Pachtverhältnis zu den bisherigen Bedingungen so lange fortgesetzt wird , bis der Mehrwert der Pachtsache abgegolten ist . Kommt keine Einigung zustande , so entscheidet auf Antrag das Landwirtschaftsgericht über eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses .
BGB 1613. 3 In den Fällen des Absatzes 2 Nr . 2 kann Erfüllung nicht , nur in Teilbeträgen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden , soweit die volle oder die sofortige Erfüllung für den Verpflichteten eine unbillige Härte bedeuten würde . Dies gilt auch , soweit ein Dritter vom Verpflichteten Ersatz verlangt , weil er anstelle des Verpflichteten Unterhalt gewährt hat .