| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Staatsgewalt | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Staatsgewalt | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 2210 Weil die Familie für das Leben und das Wohlergehen der Gesellschaft so bedeutend ist [ Vgl . GS 47,1 ] , hat diese eine besondere Verpflichtung , Ehe und Familie zu unterstützen und zu stärken . Die Staatsgewalt hat es als ihre besondere Pflicht anzusehen , die wahre Eigenart von Ehe und Familie anzuerkennen , zu hüten und zu fördern , die öffentliche Sittlichkeit zu schützen und den häuslichen Wohlstand zu begünstigen ( GS 52,2 ) . | 
|  | Kte 2256 Der Bürger hat die Gewissenspflicht . Vorschriften der Staatsgewalt nicht zu befolgen falls diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung widersprechen . Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen ( Apg 5 29 ) . | 
|  | Kte 2354 Pornographie besteht darin , tatsächliche oder vorgetäuschte geschlechtliche Akte vorsätzlich aus der Intimität der Partner herauszunehmen , um sie Dritten vorzuzeigen . Sie verletzt die Keuschheit , weil sie den ehelichen Akt , die intime Hingabe eines Gatten an den anderen , entstellt . Sie verletzt die Würde aller Beteiligten ( Schauspieler , Händler , Publikum ) schwer ; diese werden nämlich zum Gegenstand eines primitiven Vergnügens und zur Quelle eines unerlaubten Profits . Pornographie versetzt alle Beteiligten in eine Scheinwelt . Sie ist eine schwere Verfehlung . Die Staatsgewalt hat die Herstellung und Verbreitung pornographischer Materialien zu verhindern . | 
|  | GG 20. 2 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus . Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung , der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt . | 
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