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Fachwort
DeutschSittengesetz Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Sitt|en|ges|etz
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1713 Der Mensch ist verpflichtet dem natürlichen Sittengesetz zu gehorchen das ihn anhält das Gute zu lieben und zu tun und das Böse zu meiden " ( GS 16 ) . Dieses Gesetz ertönt in seinem Gewissen .
Kte 1862 Eine läßliche Sünde begeht , wer in einer nicht schwerwiegenden Materie eine Vorschrift des Sittengesetzes verletzt oder das Sittengesetz zwar in einer schwerwiegenden Materie , aber ohne volle Kenntnis oder volle Zustimmung übertritt .
Kte 1901 Während die Autorität als solche auf eine von Gott vorgebildete Ordnung verweist , muß die Bestimmung der Regierungsform und die Auswahl der Regierenden dem freien Willen der Staatsbürger überlassen bleiben ( GS 74,3 ) . Unterschiedliche Regierungsformen sind sittlich zulässig , sofern sie zum rechtmäßigen Wohl der Gemeinschaft , die sie annimmt , beitragen . Regierungen , deren Wesen dem natürlichen Sittengesetz , der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten der Personen widerspricht , können das Gemeinwohl der Nationen , denen sie aufgezwungen wurden , nicht verwirklichen .
I Das natürliche Sittengesetz