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Kte 1781 Das Gewissen ermöglicht es , für die vollbrachten Handlungen die Verantwortung zu übernehmen . Hat der Mensch Böses getan , kann das rechte Gewissensurteil in ihm immer noch Zeuge dafür sein , daß die moralische Wahrheit gilt , seine konkrete Entscheidung aber schlecht ist . Der Schuldspruch des schlechten Gewissens bleibt ein Unterpfand der Hoffnung und des Erbarmens . Indem er die begangene Verfehlung bezeugt , mahnt er , um Vergebung zu bitten , das Gute doch noch auszuführen und mit Hilfe der Gnade Gottes die Tugend unablässig zu pflegen . Wir werden unser Herz in seiner Gegenwart beruhigen . Denn wenn das Herz uns auch verurteilt - Gott ist größer als unser Herz , und er weiß alles ( 1 Joh 3,19-20 ) .