| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Schuldschein | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Sch|uld|sche|in | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Lk 16,6 Er antwortete : Hundert Fass Öl . Da sagte er zu ihm : Nimm deinen Schuldschein , setz dich gleich hin und schreib «fünfzig» . | 
|  | Lk 16,7 Dann fragte er einen andern : Wie viel bist du schuldig ? Der antwortete : Hundert Sack Weizen . Da sagte er zu ihm : Nimm deinen Schuldschein und schreib «achtzig» . | 
|  | Kol 2,14 Er hat den Schuldschein , der gegen uns sprach , durchgestrichen und seine Forderungen , die uns anklagten , aufgehoben . Er hat ihn dadurch getilgt , dass er ihn an das Kreuz geheftet hat . | 
|  | BGB 371 Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt worden , so kann der Schuldner neben der Quittung Rückgabe des Schuldscheins verlangen . Behauptet der Gläubiger , zur Rückgabe außerstande zu sein , so kann der Schuldner das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis verlangen , dass die Schuld erloschen sei . | 
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