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Fachwort
DeutschSchuldschein Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Sch|uld|sche|in
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Lk 16,6 Er antwortete : Hundert Fass Öl . Da sagte er zu ihm : Nimm deinen Schuldschein , setz dich gleich hin und schreib «fünfzig» .
Lk 16,7 Dann fragte er einen andern : Wie viel bist du schuldig ? Der antwortete : Hundert Sack Weizen . Da sagte er zu ihm : Nimm deinen Schuldschein und schreib «achtzig» .
Kol 2,14 Er hat den Schuldschein , der gegen uns sprach , durchgestrichen und seine Forderungen , die uns anklagten , aufgehoben . Er hat ihn dadurch getilgt , dass er ihn an das Kreuz geheftet hat .
BGB 371 Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt worden , so kann der Schuldner neben der Quittung Rückgabe des Schuldscheins verlangen . Behauptet der Gläubiger , zur Rückgabe außerstande zu sein , so kann der Schuldner das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis verlangen , dass die Schuld erloschen sei .