kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschRechtsmittel Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Rechtsmittel
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1787. 2 Erklärt das Familiengericht die Ablehnung für unbegründet , so hat der Ablehnende , unbeschadet der ihm zustehenden Rechtsmittel , die Vormundschaft auf Erfordern des Familiengerichts vorläufig zu übernehmen .