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Deutsch
Monatsbetrag
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Monatsbetrag
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 1361. 4 Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren . Die Rente ist monatlich im Voraus zu zahlen . Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann , wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt . § 1360a Abs . 3 , 4 und die §§ 1360b , 1605 sind entsprechend anzuwenden .
BGB 1585. 1 Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren . Die Rente ist monatlich im Voraus zu entrichten . Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann , wenn der Unterhaltsanspruch im Laufe des Monats durch Wiederheirat oder Tod des Berechtigten erlischt .
BGB 1586. 2 Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit bleiben bestehen . Das Gleiche gilt für den Anspruch auf den zur Zeit der Wiederheirat , der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder des Todes fälligen Monatsbetrag .
BGB 1612. 3 Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen . Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann , wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt .