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Fachwort
DeutschMietspiegeln Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Mietspiegeln
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 558c. 5 Die Bundesregierung wird ermächtigt , durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu erlassen .