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Fachwort
DeutschKriegführung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Kriegführung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 26. 2 Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt , befördert und in Verkehr gebracht werden . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz .