kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschKaufverträge Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Kau|fve|rt|räge
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2410 Versprechen und Verträge müssen gewissenhaft gehalten werden , soweit die eingegangene Verpflichtung sittlich gerecht ist . Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben hängt zu einem großen Teil davon ab , daß man sich an die Verträge zwischen physischen oder moralischen Personen hält : an Verkauf - oder Kaufverträge , Miet - oder Arbeitsverträge . Jeder Vertrag ist guten Glaubens abzuschließen und auszuführen .
BGB 474. 2 Auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge ist § 439 Abs . 4 mit der Maßgabe anzuwenden , dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind . Die §§ 445 und 447 sind nicht anzuwenden .