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Fachwort
DeutschGrundordnung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Gru|ndo|rdn|ung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1135 Die Katechese über die Liturgie erfordert zunächst das Verständnis der sakramentalen Grundordnung ( erstes Kapitel ) . In diesem Licht wird die Neuartigkeit ihrer Feier offenbar . In diesem Kapitel geht es daher um die Feier der Sakramente der Kirche . Es wird dargelegt , was - in all den verschiedenen liturgischen Traditionen - die Feiern aller sieben Sakramente gemeinsam haben . Das Besondere eines jeden Sakramentes wird später erläutert . Diese grundlegende Katechese über die Liturgie der Sakramente antwortet auf die ersten Fragen , die sich die Gläubigen diesbezüglich stellen : - Wer feiert die Liturgie ? - Wie wird sie gefeiert ? - Wann wird sie gefeiert ? - Wo wird sie gefeiert ?
GG 10. 2 Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden . Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes , so kann das Gesetz bestimmen , daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt .
GG 11. 2 Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden , in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes , zur Bekämpfung von Seuchengefahr , Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen , zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen , erforderlich ist .
GG 18 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung , insbesondere die Pressefreiheit ( Artikel 5 Absatz 1 ) , die Lehrfreiheit ( Artikel 5 Absatz 3 ) , die Versammlungsfreiheit ( Artikel 8 ) , die Vereinigungsfreiheit ( Artikel 9 ) , das Brief - , Post - und Fernmeldegeheimnis ( Artikel 10 ) , das Eigentum ( Artikel 14 ) oder das Asylrecht ( Artikel 16a ) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht , verwirkt diese Grundrechte . Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen .