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Fachwort
DeutschFortgesetzte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Fortgesetzte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1482 Wird die Ehe durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst , so gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut zum Nachlass . Der verstorbene Ehegatte wird nach den allgemeinen Vorschriften beerbt . Unterkapitel 5 Fortgesetzte Gütergemeinschaft