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Fachwort
DeutschElternteilen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Elternteilen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1598a. 1 Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können 1. der Vater jeweils von Mutter und Kind , 2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und 3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen verlangen , dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden . Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden .
BGB 1626. 3 Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen . Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen , zu denen das Kind Bindungen besitzt , wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist .