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Kte 891 Dieser Unfehlbarkeit . . . erfreut sich der Römische Bischof , das Haupt des Kollegiums der Bischöfe , kraft seines Amtes , wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen , der seine Brüder im Glauben stärkt , eine Lehre über den Glauben oder die Sitten in einem endgültigen Akt verkündet . . . Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit wohnt auch der Körperschaft der Bischöfe inne , wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem Nachfolger des Petrus ausübt , vor allem auf einem Ökumenischen Konzil ( LG 25 ) [ Vgl . 1. Vatikanisches K. : DS 3074 ] . Wenn die Kirche durch ihr oberstes Lehramt etwas als von Gott geoffenbart und als Lehre Christi zu glauben vorlegt ( DV 10 ) , müssen die Gläubigen solchen Definitionen mit Glaubensgehorsam anhangen ( LG 25 ) . Diese Unfehlbarkeit reicht so weit wie die Hinterlassenschaft der göttlichen Offenbarung [ Vgl . LG 25 ] .