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Fachwort
DeutschBußsakrament Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Buß|sak|ram|ent
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 976 Das apostolische Glaubensbekenntnis verbindet den Glauben an die Sündenvergebung mit dem Glauben an den Heiligen Geist , aber auch mit dem Bekenntnis zur Kirche und zur Gemeinschaft der Heiligen . Als Christus den Aposteln den Heiligen Geist spendete , übertrug er ihnen seine göttliche Vollmacht , Sünden zu vergeben : Empfangt den Heiligen Geist ! Wem ihr die Sünden vergebt , dem sind sie vergeben ; wem ihr die Vergebung verweigert , dem ist sie verweigert ( Joh 20 , 22-23 ) . ( Der zweite Teil des Katechismus wird ausdrücklich von der Sündenvergebung durch die Taufe , das Bußsakrament und die anderen Sakramente , vor allem durch die Eucharistie , handeln . Deshalb brauchen wir hier lediglich auf einige Grundgegebenheiten hinzuweisen. )
Kte 980 Durch das Bußsakrament kann der Getaufte mit Gott und mit der Kirche versöhnt werden . Die Buße [ wurde ] von den heiligen Vätern zurecht ‚gewissermaßen eine mühevolle Taufe‘ ( Gregor v . Nazianz , or . 39,17 ) genannt . . . Dieses Sakrament der Buße ist aber für die nach der Taufe Gefallenen zum Heil notwendig , wie für die noch nicht Wiedergeborenen die Taufe selbst ( K . v . Trient : DS 1672 ) .
Kte 986 Nach dem Willen Christi besitzt die Kirche die Vollmacht den Getauften die Sünden zu vergeben . Sie übt diese Vollmacht durch die Bischöfe und Priester üblicherweise im Bußsakrament aus .
Kte 1310 Um die Firmung zu empfangen , muß man im Stand der Gnade sein . Es empfiehlt sich daher , das Bußsakrament zu empfangen , um zum Empfang der Gabe des Heiligen Geistes geläutert zu sein . Außerdem soll intensives Gebet darauf vorbereiten , die Kraft und die Gnaden des Heiligen Geistes mit innerer Bereitschaft aufzunehmen [ Vgl . OCf praænotanda 15 ; 16 ; [ link ] CIC , can . 893 , §1:2 ] .