| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Bundesgebiet | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Bundesgebiet | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 1600b. 1a Im Fall des § 1600 Abs . 1 Nr . 5 kann die Vaterschaft binnen eines Jahres gerichtlich angefochten werden . Die Frist beginnt , wenn die anfechtungsberechtigte Behörde von den Tatsachen Kenntnis erlangt , die die Annahme rechtfertigen , dass die Voraussetzungen für ihr Anfechtungsrecht vorliegen . Die Anfechtung ist spätestens nach Ablauf von fünf Jahren seit der Wirksamkeit der Anerkennung der Vaterschaft für ein im Bundesgebiet geborenes Kind ausgeschlossen ; ansonsten spätestens fünf Jahre nach der Einreise des Kindes . | 
|  | GG 11. 1 Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet . | 
|  | GG 29. 1 Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden , um zu gewährleisten , daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können . Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit , die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge , die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen . | 
|  | GG 72. 2 Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs . 1 Nr . 4 , 7 , 11 , 13 , 15 , 19a , 20 , 22 , 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht , wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts - oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht . | 
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