| Fachwort | 
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  | Deutsch | Beschädigung   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Beschädigung  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  | Beziehung | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 228 Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört , um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden , handelt nicht widerrechtlich , wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht . Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet , so ist er zum Schadensersatz verpflichtet .   | 
 | BGB 249. 2 Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten , so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen . Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein , wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist .   | 
 | BGB 701. 1 Ein Gastwirt , der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt , hat den Schaden zu ersetzen , der durch den Verlust , die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen entsteht , die ein im Betrieb dieses Gewerbes aufgenommener Gast eingebracht hat .   | 
 | BGB 701. 3 Die Ersatzpflicht tritt nicht ein , wenn der Verlust , die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gast , einem Begleiter des Gastes oder einer Person , die der Gast bei sich aufgenommen hat , oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht wird .   | 
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