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Fachwort
DeutschBeschreibung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Be|schr|ei|bung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Beschlussorgan
2Kön 16,10 Als König Ahas zu Tiglat-Pileser , dem König von Assur , nach Damaskus kam und den Altar in Damaskus sah , schickte er dem Priester Urija ein Abbild und eine genaue Beschreibung des Altars .
BGB 482. 2 Der in Absatz 1 bezeichnete Prospekt muss eine allgemeine Beschreibung des Wohngebäudes oder des Bestandes von Wohngebäuden sowie die in der Rechtsverordnung nach Artikel 242 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Angaben enthalten .
§ 585b Beschreibung der Pachtsache
BGB 585b. 1 Der Verpächter und der Pächter sollen bei Beginn des Pachtverhältnisses gemeinsam eine Beschreibung der Pachtsache anfertigen , in der ihr Umfang sowie der Zustand , in dem sie sich bei der Überlassung befindet , festgestellt werden . Dies gilt für die Beendigung des Pachtverhältnisses entsprechend . Die Beschreibung soll mit der Angabe des Tages der Anfertigung versehen werden und ist von beiden Teilen zu unterschreiben .