Fachwort |
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Deutsch | Auswirkungen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Aus|wirku|ngen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2370 Die zeitweilige Enthaltsamkeit sowie die auf Selbstbeobachtung und der Wahl von unfruchtbaren Perioden der Frau beruhenden Methoden der Empfängnisregelung [ Vgl . HV 16 ] entsprechen den objektiven Kriterien der Moral . Diese Methoden achten den Leib der Eheleute , ermutigen diese zur Zärtlichkeit und begünstigen die Erziehung zu echter Freiheit . Hingegen ist jede Handlung verwerflich , die entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt , die Fortpflanzung zu verhindern , sei es als Ziel , sei es als Mittel zum Ziel ( HV 14 ) . Während die geschlechtliche Vereinigung ihrer ganzen Natur nach ein vorbehaltloses gegenseitiges Sich-Schenken der Gatten zum Ausdruck bringt , wird sie durch die Empfängnisverhütung zu einer objektiv widersprüchlichen Gebärde , zu einem Sich-nicht-ganz-Schenken . So kommt zur aktiven Zurückweisung der Offenheit für das Leben auch eine Verfälschung der inneren Wahrheit ehelicher Liebe , die ja zur Hingabe in personaler Ganzheit berufen ist . Dieser anthropologische und moralische Unterschied zwischen der Empfängnisverhütung und der Zuflucht zu den natürlichen Fruchtbarkeitszyklen ist mit zwei sich ausschließenden Vorstellungen von Person und menschlicher Sexualität verknüpft(FC 32 ) . |
| " Der wirksamste Schutz der Natur ist die Hinfälligkeit des Menschen , seiner Werke und seiner Handlungen , deren Auswirkungen ihn früher oder später selbst vernichten müssen , weil ein Großteil seiner heutigen Handlungen allem Natursinn entgegen gerichtet ist . " - Viktor Schauberger |
| BGB 491a. 3 Der Darlehensgeber ist verpflichtet , dem Darlehensnehmer vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags angemessene Erläuterungen zu geben , damit der Darlehensnehmer in die Lage versetzt wird , zu beurteilen , ob der Vertrag dem von ihm verfolgten Zweck und seinen Vermögensverhältnissen gerecht wird . Hierzu sind gegebenenfalls die vorvertraglichen Informationen gemäß Absatz 1 , die Hauptmerkmale der vom Darlehensgeber angebotenen Verträge sowie ihre vertragstypischen Auswirkungen auf den Darlehensnehmer , einschließlich der Folgen bei Zahlungsverzug , zu erläutern . |
| BGB 1687. 1 Leben Eltern , denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht , nicht nur vorübergehend getrennt , so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten , deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist , ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich . Der Elternteil , bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält , hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens . Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche , die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben . Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteils aufhält , hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung . § 1629 Abs . 1 Satz 4 und § 1684 Abs . 2 Satz 1 gelten entsprechend . |
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